22.11.2010 10:12
Nach sechs Jahren Erfahrung mit der Europäischen Aktiengesellschaft, besser bekannt unter ihrer lateinischen Bezeichnung Societas Europaea (SE), erwägt die EU-Kommission nun eine Änderung des SE-Statuts. Eine Überprüfung der Umsetzung habe nämlich ergeben, dass bei der nationalen Umsetzung keine einheitlichen SE-Gesellschaften geschaffen werden, sondern EU-weit 27 verschiedene SE-Typen.
Das sei auf die vielen im SE-Statut vorhandenen Verweise auf nationales Recht zurückzuführen, gab die Kommission am 19. November in Brüssel bekannt. Bisher wurden in der EU rund 650 SE-Gesellschaften gegründet, die bekannteste in Österreich ist der Baukonzern Strabag.
Unternehmen, insbesondere aber die KMU, sehen zudem die derzeitigen SE-Gründungsbedingungen als sehr schwerfällig an. Zu den wichtigsten Hindernissen zählen laut Studie die Gründungskosten, zeitaufwändige und komplexe Verfahren sowie die Rechtsunsicherheit des SE-Gründungsverfahrens, die hauptsächlich von der mangelnden Einheitlichkeit des SE-Statuts und den zahlreichen Verweisen auf nationale Rechtsvorschriften herrühren.
Darüber hinaus wurde von den Gründern insbesondere die Anforderung, mindestens zwei Jahre vor der SE-Gründung eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat geführt zu haben, als Haupthindernis genannt. Weitere Punkte betreffen die eingeschränkten SE-Gründungsmethoden und hohe Mindesteigenkapitalanforderungen.
"Wir stehen an einem Wendepunkt"
Auch die unausgewogene Streuung der SE in der EU zeige, dass das Statut nicht für alle Mitgliedsstaaten gleich gut geeignet erscheint. "Wir stehen an einem Wendepunkt", meint EU-Binenmarktkommissar Michel Barnier. Änderungen will die Kommission nun gegebenenfalls im Jahr 2012 vorlegen.
Das SE-Statut wurde am 8. Oktober 2001 nach mehr als 30 Jahren Verhandlungen angenommen und ab Oktober 2004 EU-weit umgesetzt. Die externe Studie kommt zu dem Schluss, dass die ursprünglichen Zielsetzungen in gewisser Weise erreicht worden sind, die Situation aber noch verbessert werden könnte. Die Europäische Gesellschaft ermöglicht es Unternehmen mit europäischer Dimension, den satzungsmäßigen Sitz grenzübergreifend zu verlegen, sich besser umzuorganisieren und zu restrukturieren sowie zwischen verschiedenen Aufsichtsstrukturen wählen zu können. Gleichzeitig wird das Recht auf Beteiligung der Arbeitnehmer gewahrt, und werden die Interessen von Minderheitsaktionären und Dritten geschützt. Auch sind das europäische Image und der supranationale Charakter der SE weitere positive Aspekte dieser Gesellschaftsform.
Weitere bekannte Beispiele für Aktiengesellschaften nach dem SE-Statut sind die deutschen Gesellschaften Allianz, BASF, Porsche, Fresenius und MAN, SCOR in Frankreich und Elcoteq in Luxemburg. Neben der Strabag firmieren in Österreich noch die conwert, die Wiener Privatbank und Betbull als SE.
Quelle: (APA)
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