Wenn eine Limited von mehr als einem Director vertreten werden soll, stellt sich die Frage nach der sogenannten „abstrakten Vertretungsbefugnis“: Soll jeder Director einzeln die Limited rechtswirksam vertreten können – was ein hinreichendes Vertrauen der Gesellschafter in jeden einzelnen Director voraussetzt – oder sollen nur zwei oder mehr Directors gemeinsam für die Limited handeln können?
In den englischen Gesellschaftsgesetzen, den Companies Acts von 1985 und 1989, ist lediglich eine Vertretung der Limited durch die Mehrheit der Directors vorgesehen. Eine Einzelvertretungsbefugnis ist, wenn mehrere Directors benannt sind, deshalb grundsätzlich nicht möglich. In der Praxis kann diese Einschränkung allerdings leicht umgangen werden, indem die Directors sich gegenseitig eine (notarielle) Vollmacht erteilen.
Last update on 16.12.2010 by Insolution Team.
You need specific information about your project?
Then you can contact our advisors:
Phone:+44 (0)20 8819 9596 or. +43 (0)5550-22048
E-mail: Send Message