Bilanzüberträge sind "Mini-Abschlüsse", welche nach UK GAAP, den englischen Bilanzvorschriften, angefertigt wurden.
Der Bilanzübertrag wird auf Grundlage der österreichischen Abschlüsse erstellt. Die Bilanz wird also ins englische Format „übertragen“. Dann muss dieser beim Companies House eingereicht werden. Dies muss innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen (also bei in Östereich tätigen Limiteds in der Regel bis zum 30.09. des Folgejahres).
Die Insolution erledigt den Bilanzübertrag für alle Mandanten als Teil unseres Leistungspaketes. Senden Sie uns einfach die Abschlüsse, welche durch Ihren österreichischen Steuerberater angefertigt wurden, und wir erledigen den Rest.
Die Limited muss einen Bilanzübertrag einreichen. Dormant Accounts, wie häufig von Gründungsagenturen empfohlen, sind nicht zulässig.
Last update on 02.11.2011 by Insolution Team.
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