Das Board of Directors, oft bestehend aus nur einem Director, hat das ausschließliche Recht, die Limited gegenüber Dritten zu vertreten, also etwa Verträge im Namen der Limited zu schließen. (Ausnahme: Erklärungen gegenüber Behörden können regelmäßig auch vom Secretary abgegeben werden).
Der Director ist dafür verantwortlich, daß gegenüber den Behörden abzugebende Erklärungen rechtzeitig und richtig abgegeben werden. Bei Verstößen kann Companies House etwa Säumniszuschläge von 150 GBP bis zu 1.500 GBP gegen die Limited verhängen. Bei Limited Companies ohne Betriebsstätte in England werden solche Strafen allerdings nicht regelmäßig gerichtlich beigetrieben. Da der Director die Geschäfte der Limited führt, hat er auch besondere Sorgfaltspflichten im Hinblick auf den Gläubigerschutz einzuhalten, bei deren Nichtbeachtung eine Durchgriffshaftung in Betracht kommen kann.
Last update on 16.12.2010 by Insolution Team.
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